AGBs

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Liefer- und Verkaufsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1 Angebot und Vertragsschluß

 

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäfte. Anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen von Käufern oder Verkäufern verpflichten uns zu nichts, soweit sie zu unseren Bedingungen im Widerspruch stehen. Auch der spätere Zugang von anders lautenden Bedingungen kann die Gültigkeit der nachfolgenden Regelung nicht beeinflussen. Selbst gleichlautende Ausschließlichkeitsbedingungen sind ohne Wirkung.

 

1.2 Unsere Angebote sind so lange unverbindlich, bis sie schriftlich bestätigt sind. Die unsere Ware betreffenden Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Verzeichnisse usw. und die darin enthaltenen Angaben sind nur annähernd maßgeblich, solange sie nicht ausdrücklich und schriftlich von uns als verbindlich bezeichnet worden sind. Änderungen der Konstruktion behalten wir uns vor.

 

1.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

 

2 Preise

 

2.1 Unsere EURO – Preise gelten ab Lager oder Werk. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden grundsätzlich zusätzlich berechnet. Öffentliche Abgaben, insbesondere deren Erhöhung, die von uns bei Vertragsschluß noch nicht berücksichtigt wurden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

 

2.2 Ändern sich zwischen Vertragsschluß und der Lieferung oder der Ausführung der Leistung die Preise unserer Vorlieferanten oder die bei uns gezahlten Löhne, so sind wir berechtigt, unsere Preise für die laufenden Verträge abzuändern, wenn die Lieferung bzw. Leistung später als 6 Wochen nach Vertragsschluss erfolgen soll. Ohne Rücksicht auf diese Sechswochenfrist sind wir in derartigen Fällen auch berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht zur Preisanpassung oder zum Rücktritt besteht ohne die vorgenannten Voraussetzungen auch immer dann, wenn seit dem Vertragsabschluß ein Jahr vergangen ist und die Lieferung oder Leistung noch nicht ausgeführt worden ist.

 

3 Zahlungsbedingungen

 

3.1 Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, haben sämtliche Zahlungen in bar ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Für Sonderanfertigungen und für Aufträge über Artikel, deren Wert € 10.000,-- übersteigt, gilt folgende Zahlungsbedingung als vereinbart:

 

- 30 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung

 

- 30 % des Auftragswertes bei Fertigmeldung jedoch vor Auslieferung

 

- 30 % des Auftragswertes bei Rechnungsausstellung

 

- 10 % des Auftragswertes 30 Tage nach Rechnungsdatum

 

3.2 Schecks werden nur erfüllungshalber hereingenommen, Wechsel werden nicht akzeptiert.

 

3.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Käufer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

 

3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Käufer auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

 

3.5 Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht nach, insbesondere wenn er einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Wir sind dann auch zum Rücktritt des noch laufenden Vertrages berechtigt.

 

4 Lieferzeit

 

4.1 Vereinbarungen über die Lieferzeit bleiben uns für jeden einzelnen Auftrag vorbehalten. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag, an dem wir die Bestellung annehmen, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Vertragseinzelheiten und aller technischer Fragen.

 

4.2 Mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferung als erfolgt, auch wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich wird.

 

4.3 Unsere Teillieferungen darf der Käufer nicht zurückweisen.

 

4.4 Bei Lieferverweigerung durch unsere Lieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.5 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

5 Eigentumsvorbehalt

 

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

 

5.2 Der Käufer ist nur berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, es sei denn, er befindet sich im Verzug. Zur Verfügung über die Ware ist er nur dann berechtigt, wenn seine Forderung aus dieser Verfügung gegen Dritte nebst allen Nebenrechten auf uns übergehen. Die Forderungen unseres Käufers aus Verfügungen über die Vorbehaltsware gelten bereits jetzt als zum Zeitpunkt ihrer Entstehung an uns abgetreten.

 

5.3 Unser Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt, es sei denn, er befindet sich im Verzug oder diese Ermächtigung wurde widerrufen.

 

5.4 Bei Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns abweichend von • 950 BGB in jedem Falle das Eigentum der neuen Ware im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der neuen Ware zu.

 

5.5 Eingegangene, uns laut obiger Vereinbarung zustehende Beträge hat der Käufer getrennt zu buchen bzw. getrennt aufzubewahren.

 

5.6 Im Falle des Zugriffs eines Dritten auf die Vorbehaltsware hat der Käufer den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen und uns sofort unter genauen Angaben über den Zugriff Mitteilung zu machen. Er ist verpflichtet, die zur Geltendmachung unseres Rechts erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

 

6 Versand

 

6.1 Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen unseres Lagers oder Werkes geht die Gefahr auf den Käufer über – auch wenn Frankolieferung vereinbart war.

 

6.2 Versandbereitschaft gemeldete Ware muss sofort bezogen werden, anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und unter Berücksichtigung der Lagerkosten als geliefert anzusehen.

 

6.3 Bei Nichtannahme der Ware haftet der Käufer für alle Schäden – einschließlich entgangenen Gewinns. Rücksendungen dürfen nur franko und im Einverständnis mit uns erfolgen.

 

6.4 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

 

7 Mängelgewährleistung

 

7.1 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und seiner angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils die Leistung zu verweigern. Der höheren Gewalt stehen gleich: Umstände bei uns und beim Vorlieferanten, die eine Lieferung erschweren oder unmöglich machen, z.B. Streik oder Aussperrung. Der Käufer ist im Falle der Leistungsverweigerung berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis um den Wert der nicht erbrachten Leistung zu mindern.

 

7.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei der Lieferung neuer Ware an Unternehmer 1 Jahr. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Sache. Bei offensichtlichen Mängeln ist der Käufer zur unverzüglichen Mängelanzeige verpflichtet.

 

7.3 Sofern unser Produkt nicht Sach- oder Rechtsmängelfrei ist, beschränken sich die Ansprüche des Käufers zunächst auf das Recht auf Nacherfüllung. Ihm wird jedoch ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder von anderen Gewährleistungsrechten Gebrauch zu machen.

 

Wenn der Käufer wegen eines Sach- oder Rechtsmangels

 

a.)die Nacherfüllung verlangt, sind wir berechtigt, die von ihm verlangte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nach unserer begründeten Ansicht nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder die andere Art der Nacherfüllung nicht mit erheblichen Nachteilen für den Käufer verbunden ist. Entsprechendes gilt, wenn der Liefergegenstand außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland installiert wurde.

 

b) von dem Vertrag zurückzutreten beabsichtigt oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt, so ist die uns zu setzende Frist zur Leistung oder Nacherfüllung nur dann angemessen, wenn sie mindestens den hälftigen Zeitraum der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist beträgt;

 

c) die Minderung erklärt, so hat die Schätzung des Minderungsbetrages mit uns gemeinsam zu erfolgen. Sofern hier keine Einigung erzielt wird, ist der Minderungsbetrag von einem unabhängigen Dritten zu berechnen;

 

d) den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt, ist er uns Zug um Zug zur Übereignung der ersetzten Aufwendungen verpflichtet.

 

7.4 Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung findet bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit keine Anwendung.

 

7.5 Stellt uns der Käufer nicht unverzüglich auf Verlangen die beanstandeten Teile franko zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

 

7.6 Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob Einrichtungen, die wir nicht liefern, an oder unter die jedoch unsere Lieferung gebaut wird oder die sonst zu unserer Lieferung eine Beziehung haben, für den beabsichtigten Zweck geeignet sind.

 

7.7 Wir haften nicht für Schäden infolge von unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritter, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Eindringen von Fremdkörpern, mangelhafter Arbeiten an Lieferungen Dritter oder äußerer Einflüsse.

 

7.8 Für Rat, Empfehlungen und dergleichen haften wir nur, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde. In jedem Falle haften wir nur für Verschulden und bis zu 25 % des vereinbarten Entgelts.

 

8 Erfüllungsort - Gerichtsstand

 

8.1 Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers ist abweichend von der gesetzlichen Regelung Nürnberg.

 

8.2 Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Nürnberg Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohnsitzgericht oder an einem sonst in Frage kommenden Gerichtsstand zu verklagen.

 

8.3 Für alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

 

9 Schlussbestimmungen

 

Die Nichtigkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Unsere sich aus diesen Bedingungen ergebenden Interessen sind bei ergänzender Auslegung zu berücksichtigen.

 

17.11.2010

 

CM Unternehmensgruppe UG haftungsbeschränkt
GF: Marcel Claus
90443 Nürnberg

 

AG Nürnberg, HRB 26194
Ust-ID: DE 268862866

 

Telefon: + 49 (0) 9 11 – 4 89 80 - 46
Telefax: + 49 (0) 9 11 – 4 89 80 - 47

Internet: www.cm-ug.de
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